FC Winterthur rekurriert gegen den negativen Lizenzentscheid der SFL 

Die Lizenzkommission der Swiss Football League (SFL) hat dem FC Winterthur in erster Instanz die Lizenz für die Saison 2024/25 verweigert. Grund dafür sind nicht erfüllte Kriterien im Bereich der Stadion-Infrastruktur. Der FCW wird gegen diesen negativen Entscheid fristgerecht rekurrieren und zusammen mit der Stadt Winterthur als Stadionbesitzerin die fehlenden Unterlagen nachreichen.

Fristgerecht eingereicht



Die FC Winterthur AG hat die Lizenzunterlagen für die Super League 2024/25 sowie für eine allfällige Teilnahme an einem europäischen Wettbewerb Anfang März fristgerecht eingereicht. Die SFL-Lizenzkommission hat die 27 eingegangenen Klub-Dossiers beurteilt und heute Montag ihre Entscheide bekannt gegeben.


Mängel im Bereich Infrastruktur


Gemäss der Lizenzkommission erfüllt der FCW die Lizenzauflagen in allen Bereichen (Finanzen, Administration, Sicherheit, Sport, Recht) – ausser im Bereich Infrastruktur für das Stadion Schützenwiese. Nach Meinung der Lizenzkommission fehlen einige Nachweise zur vollständigen Erfüllung der infrastrukturellen Kriterien. Deshalb hat die SFL dem FCW die Lizenz 2024/25 in erster Instanz nicht erteilt.


Rekurs wird eingereicht


Die FC Winterthur AG wird gegen diesen negativen Entscheid fristgerecht Rekurs einreichen und die geforderten Unterlagen nachreichen. Die Stadt Winterthur als Besitzerin des Stadions Schützenwiese hat dem FCW die volle Unterstützung zugesagt. Die beiden Parteien sind zuversichtlich und überzeugt, dass der sportlich erfolgreiche FCW auch in der kommenden Saison in der Super League spielen wird.

Da es sich um ein laufendes Verfahren handelt, können zurzeit keine detaillierteren Auskünfte erteilt werden. Der definitive Lizenzentscheid durch die Rekursinstanz erfolgt am 17. Mai.

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